Bereich | Beschreibung |
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Gewährleistung | Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers (Wandelung und Minderung) sind ausgeschlossen. An ihre Stelle tritt – sofern vorhanden – die Fabrikgarantie oder eine Reperaturkostenversicherung. Die Garantiebestimmungen werden dem Käufer bei Ablieferung des Fahrzeugs übergeben. |
Fahrzeugeigenschaften | Die Angaben über das Fahrzeug gemäss Kaufvertrag gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Hersteller. Es ist Sache des Käufers, bei zwingenden Merkmalen die notwendigen Abklärungen zu treffen. |
Eigentumsvorbehalt | Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum der Carrosserie Baumgartner AG. Bei Verzug kann die Herausgabe jederzeit verlangt werden. |
Kaufpreis | Grundlage ist der Katalogpreis bei Vertragsabschluss. Preisanpassungen erfolgen bei Änderungen des Katalogpreises bis zur Ablieferung. |
Eintauschfahrzeug | Der Käufer bestätigt, dass das Eintauschfahrzeug unfallfrei ist und der Kilometerstand korrekt ist. Alle Schäden bis zur Übergabe gehen zu Lasten des Käufers. |
Gefahrtragung | Carrosserie Baumgartner AG trägt die Gefahr bis zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Käufer trägt die Gefahr für das Eintauschfahrzeug bis zur Übergabe. |
Lieferverzögerung | Bei Lieferverzögerung kann der Käufer nach schriftlicher Mahnung eine Nachfrist setzen. Bei deren Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten. |
Leasing / Finanzierung | Der Antragsteller ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Rücktritt oder Verzug kann die Verkaufsfirma eine Entschädigung verlangen. |
Annahmeverzug | Befindet sich der Käufer im Verzug oder tritt er vom Vertrag zurück, kann die Verkaufsfirma 20% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe verlangen. |
Zahlung | Das Fahrzeug muss bei Lieferung vollständig bezahlt sein. Ratenzahlungen müssen pünktlich erfolgen, andernfalls wird der gesamte Betrag sofort fällig. |
Rücktrittsrecht der Verkaufsfirma | Die Verkaufsfirma kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich die Konditionen des Lieferanten ändern. In diesem Fall erhält der Käufer eine Entschädigung von CHF 500.–. |
Schriftform | Alle Vereinbarungen, Abänderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. |
Gerichtsstand | Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Verkaufsfirma. |