• Montag - Donnerstag 07.00 - 11.45 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 07.00 - 11.45 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Samstag nach telefonischer Vereinbarung
  • Hinterdorfstrasse 4,8309 Nürensdorf
  • info@carrosserie-baumgartner.ch

AGB

Bereich Beschreibung
Gewährleistung Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers (Wandelung und Minderung) sind ausgeschlossen. An ihre Stelle tritt – sofern vorhanden – die Fabrikgarantie oder eine Reperaturkostenversicherung. Die Garantiebestimmungen werden dem Käufer bei Ablieferung des Fahrzeugs übergeben.
Fahrzeugeigenschaften Die Angaben über das Fahrzeug gemäss Kaufvertrag gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Hersteller. Es ist Sache des Käufers, bei zwingenden Merkmalen die notwendigen Abklärungen zu treffen.
Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum der Carrosserie Baumgartner AG. Bei Verzug kann die Herausgabe jederzeit verlangt werden.
Kaufpreis Grundlage ist der Katalogpreis bei Vertragsabschluss. Preisanpassungen erfolgen bei Änderungen des Katalogpreises bis zur Ablieferung.
Eintauschfahrzeug Der Käufer bestätigt, dass das Eintauschfahrzeug unfallfrei ist und der Kilometerstand korrekt ist. Alle Schäden bis zur Übergabe gehen zu Lasten des Käufers.
Gefahrtragung Carrosserie Baumgartner AG trägt die Gefahr bis zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Käufer trägt die Gefahr für das Eintauschfahrzeug bis zur Übergabe.
Lieferverzögerung Bei Lieferverzögerung kann der Käufer nach schriftlicher Mahnung eine Nachfrist setzen. Bei deren Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten.
Leasing / Finanzierung Der Antragsteller ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Rücktritt oder Verzug kann die Verkaufsfirma eine Entschädigung verlangen.
Annahmeverzug Befindet sich der Käufer im Verzug oder tritt er vom Vertrag zurück, kann die Verkaufsfirma 20% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe verlangen.
Zahlung Das Fahrzeug muss bei Lieferung vollständig bezahlt sein. Ratenzahlungen müssen pünktlich erfolgen, andernfalls wird der gesamte Betrag sofort fällig.
Rücktrittsrecht der Verkaufsfirma Die Verkaufsfirma kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich die Konditionen des Lieferanten ändern. In diesem Fall erhält der Käufer eine Entschädigung von CHF 500.–.
Schriftform Alle Vereinbarungen, Abänderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Verkaufsfirma.