| Gewährleistung |
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers (Wandelung und Minderung) sind ausgeschlossen. An ihre Stelle tritt – sofern vorhanden – die Fabrikgarantie oder eine Reparaturkostenversicherung. Die Garantiebestimmungen werden dem Käufer bei Ablieferung des Fahrzeugs übergeben. |
| Fahrzeugeigenschaften |
Die Angaben über das Fahrzeug gemäss Kaufvertrag gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Hersteller. Es ist Sache des Käufers, bei zwingenden Merkmalen die notwendigen Abklärungen zu treffen. |
| Eigentumsvorbehalt |
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum der Carrosserie Baumgartner AG. Bei Verzug kann die Herausgabe jederzeit verlangt werden. |
| Kaufpreis |
Grundlage ist der Katalogpreis bei Vertragsabschluss. Preisanpassungen erfolgen bei Änderungen des Katalogpreises bis zur Ablieferung. |
| Eintauschfahrzeug |
Der Käufer bestätigt, dass das Eintauschfahrzeug unfallfrei ist und der Kilometerstand korrekt ist. Alle Schäden bis zur Übergabe gehen zu Lasten des Käufers. |
| Gefahrtragung |
Carrosserie Baumgartner AG trägt die Gefahr bis zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Käufer trägt die Gefahr für das Eintauschfahrzeug bis zur Übergabe. |
| Lieferverzögerung |
Bei Lieferverzögerung kann der Käufer nach schriftlicher Mahnung eine Nachfrist setzen. Bei deren Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten. |
| Leasing / Finanzierung |
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Rücktritt oder Verzug kann die Verkaufsfirma eine Entschädigung verlangen. |
| Annahmeverzug |
Befindet sich der Käufer im Verzug oder tritt er vom Vertrag zurück, kann die Verkaufsfirma 20% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe verlangen. |
| Zahlung |
Das Fahrzeug muss bei Lieferung vollständig bezahlt sein. Ratenzahlungen müssen pünktlich erfolgen, andernfalls wird der gesamte Betrag sofort fällig. |
| Rücktrittsrecht der Verkaufsfirma |
Die Verkaufsfirma kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich die Konditionen des Lieferanten ändern. In diesem Fall erhält der Käufer eine Entschädigung von CHF 500.–. |
| Schriftform |
Alle Vereinbarungen, Abänderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. |
| Gerichtsstand |
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Verkaufsfirma. |